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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17 (https://dejure.org/2022,32997)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.2022 - L 8 R 880/17 (https://dejure.org/2022,32997)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 2022 - L 8 R 880/17 (https://dejure.org/2022,32997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bedienung und Putzhilfe in einem Internetcafé Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).

    Der Wille der Beteiligten kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess - anders als hier - kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn.47).

    Vielmehr erhält dieses Kriterium erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie z.B. einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotene Leistung, an Gewicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 33; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 63 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 12.2.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das verbleibende Risiko der Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 55).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn.47).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 33 m.w.N.), denen sich der Senat in seiner ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 64 m.w.N.), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 33; Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

    Ein Anhaltspunkt für eine befristete Beschäftigung ergibt sich damit nicht (vgl. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 41; Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 17/16 R - juris Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 14.2.2019 - L 18 AL 80/18 - juris Rn. 19).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 33; Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

    Das verbleibende Risiko der Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 55).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - L 8 BA 142/21

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Werden für arbeitnehmerübliche Tätigkeiten gleichwohl Einzelpersonen als "Unternehmer" beauftragt, ist entsprechend regelmäßig darauf zu schließen, dass der Firmeninhaber eine Verletzung möglicher Melde- und Beitragspflichten zur Sozialversicherung billigend in Kauf nimmt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.6.2022 - L 8 BA 142/21 B ER - juris Rn. 20).

    Eine andere Beurteilung kann nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn konkrete, belastbare Umstände vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die ausnahmsweise eine abweichende Einschätzung nahelegen, so z.B. wenn der Unternehmer auf die eingeholte Auskunft eines Steuerberaters vertraut hat, an deren Richtigkeit er nicht zweifeln musste und zudem in anderen rechtlichen Bereichen "Wohlverhalten" bestand (vgl. Senatsbeschl. v. 13.6.2022 - L 8 BA 142/21 B ER - juris Rn. 20; Beschl. v. 10.7.2013 - L 8 R 205/13 B ER - juris Rn. 17 f.).

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Spätestens ab Übernahme des Internetcafés mit Wettannahmestelle lagen erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass er eine notwendige Beitragsentrichtung für die Beigeladene zu 1) mindestens im Sinne bedingten Vorsatzes (zu diesem Erfordernis BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - juris Rn. 13) für möglich gehalten und die Verletzung dieser Pflicht billigend in Kauf genommen hat.
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Der Wille der Beteiligten kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess - anders als hier - kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Beitragsbemessung für einen Schauspieler auf der Grundlage eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17
    Ein Anhaltspunkt für eine befristete Beschäftigung ergibt sich damit nicht (vgl. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 41; Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 17/16 R - juris Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 14.2.2019 - L 18 AL 80/18 - juris Rn. 19).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RK 3/96

    Selbständige Erwerbstätigkeit neben vollschichtiger abhängiger Beschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - L 8 R 838/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - L 8 R 205/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 8 BA 110/21

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kraftfahrer Abgrenzung zwischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - L 8 BA 194/21

    Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig

    § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) stellt die Umlagen zum Ausgleichsverfahren insoweit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleich (vgl. BSG 29.06.2021 - B 12 R 8/19 R - juris Rn. 10 m.w.N.; Urt. v. 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R - juris Rn. 12; LSG NRW Beschl. v. 21.09.2022 - L 8 R 880/17 - juris Rn. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 1115/22
    Vielmehr handelt es sich hierbei letztlich nur um eine Folge der rechtlich fehlerhaften Statuseinordnung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.10.2019 - L 8 R 838/16 - juris Rdnr. 79 sowie Beschluss vom 21.09.2022 - L 8 R 880/17 -, juris Rdnr. 54).
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